Wie Sie Ihren Gebrauchten am besten loswerden

Wenn Sie Ihr altes Auto verkaufen möchten, müssen Sie damit nicht unter allen Umständen einen Händler aufsuchen. Mit den richtigen Tipps die wir Ihnen mit auf den Weg geben möchten, können Sie Ihr Auto auch privat verkaufen und erreichen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen höheren Gewinn.

Möglichst viel für Ihr Auto erhalten

Ihr neues Auto steht bereits vor der Tür und Sie müssen Ihren Alten loswerden? Dann werden Sie sich wahrscheinlich die berechtigte Frage stellen, wie Sie den größten Gewinn erwirtschaften können. Nur selten ist der Weg zum Händler der beste. Und auch die „Kärtchenverteiler“ werden Ihnen nicht den höchsten Preis bezahlen, auch wenn dies auf den Kärtchen immer groß vermerkt wird. 

 

Dabei können Sie nicht davon ausgehen, dass alle Händler unseriös sind. Allerdings müssen diese das Auto wieder verkaufen und müssen auch noch daran verdienen können. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass Sie sich im Vorfeld darüber informieren, was Ihr Auto wirklich noch wert ist. 

Den realistischen Wert ermitteln

Wenn Sie sich noch nicht sicher sind was Ihr Auto wert ist, können Sie sich vorab einmal die verschiedenen Autobörsen anschauen und dort nach Ihrem Modell schauen. Sollte Ihnen das nicht reichen, können Sie auch eine Prüfung über die Schwacke-Liste in Betrachtung ziehen. Genauer ist es aber, wenn Sie zu einen der Prüfstellen von ADAC oder Dekra fahren und dort Ihr Auto unter die Lupe nehmen lassen. Dort erhalten Sie dann zusätzlich ein Zertifikat, welches den Wert Ihres Autos genau beziffert.

 

Werden dort Mängel festgestellt, sollten Sie diese aber vor dem Verkauf beseitigen lassen. Auch eine frische Hauptuntersuchung steigert den Wert auf dem Markt. Zusätzlich sollten Sie relevante Dinge wie Licht oder Ölstand selber testen. 

 

Wenn Sie den Wagen noch polieren und richtig säubern, führt dies auch zu einem besseren Preis. Wenn ein Fahrzeug gepflegt aussieht, suggeriert das dem Käufer, dass Sie sich um Ihr Auto gekümmert haben. Eine gründliche Innenreinigung sowie eine Motorwäsche können ebenfalls nicht schaden. 

 

Wenn Sie Ihr Auto dann annoncieren sollten Sie auch bei der Wahrheit bleiben. Verschwiegene Mängel die später entdeckt werden verärgern nicht nur den potentiellen Käufer, sondern bieten ihm zusätzlichen Verhandlungsspielraum. Aussagekräftige Fotos können hier sehr hilfreich sein und zeigen, dass Sie nichts verschweigen möchten.

 

Extras werden zwar oft überbewertet, sollten in der Anzeige aber nicht fehlen. Im späteren Kaufvertrag sollten Sie aber Floskeln wie „Auto ist zu 100 Prozent in Ordnung“ immer vermeiden. Dies könnte später zu Problemen führen. Nutzen Sie am besten einen Vertrag aus dem Internet oder vom ADAC.

 

Leider werden von den Anzeigen auch immer wieder dubiose Käufer angelockt, die das Auto für möglichst wenig Geld kaufen möchten. Setzen Sie sich für die Verhandlungen einen untersten Preis, den Sie auf keinen Fall unterschreiten möchten. 

Der Besichtigungstermin

Es kann nicht schaden, wenn Sie bei einem Besichtigungstermin eine zweite Person als Zeugen dabeihaben. Auch hier gilt, dass Sie keine Mängel verschweigen sollten. Halten Sie alle benötigten Unterlagen bereit. Hierzu gehören neben dem Scheckheft und der Zulassungsbescheinigung auch mögliche Rechnungen über kürzliche Reparaturen oder Umbauten und auch die Bedienungsanleitung.

Bevor Sie eine Probefahrt genehmigen, sollten Sie sich den Ausweis und den Führerschein zeigen lassen. Bestehen Sie darauf, bei der Probefahrt dabei zu sein. Auch wenn der Käufer Ihnen anbietet den Personalausweis bei Ihnen zu lassen, könnte dieser gefälscht sein. Es sollte zudem nichts dagegensprechen, wenn Sie ihn bei der Testfahrt begleiten. Klären Sie auch vor der Probefahrt, wer bei einem Unfall für den Schaden aufkommt. Auch wenn Ihre Versicherung den Schaden übernimmt, bleiben Sie wahrscheinlich auf der Selbstbeteiligung sitzen. 

Der Vetragsabschluss

Sind Sie sich mit dem Käufer einig, können Sie nun den Vertrag abschließen. Hier sollten alle Mängel festgehalten werden, damit Ihnen nachher nicht unterstellt wird, dass Sie diese verschwiegen haben. Der Sachmängelhaftungsausschluss ist ein wichtiger Teil und sollte im Vertrag bei einem Privatverkauf keinesfalls fehlen. Sollte diese Klausel vergessen werden, haften Sie auch als Privatverkäufer für eventuelle Mängel. Gekauft wie gesehen reicht übrigens meist nicht aus und kann vor Gericht nicht standhalten.

 

Aber auch wenn die Klausel richtig formuliert wird, haften Sie trotzdem für Mängel, die Sie arglistig verschwiegen haben. Wenn es sich um ein Unfallauto handelt, sollten und dürfen Sie dies nicht verschweigen. 

Die Übergabe

Bei der Übergabe sollten Sie auf eine Barzahlung bestehen. Auch wenn der Käufer Ihnen versichert das Geld sofort zu überweisen oder Ihnen einen Scheck anbietet, sollten Sie hiervon Abstand nehmen. Ganz sicher gehen Sie, wenn Sie die Übergabe des Kaufpreises bei einer Bank vereinbaren. Hier kann auch sofort überprüft werden, ob das Geld auch echt ist.

 

Suchen Sie danach Ihre Zulassungsstelle auf und informieren Sie die Versicherung. Sind Sie übrigens Rechtsanwalt, selbstständiger Handwerker oder Freiberufler, handelt es sich nicht mehr um einen Privatverkauf. Eine Sachmängelhaftung können Sie in diesem Fall nicht ausschließen, wenn Sie an eine Privatperson verkaufen.